
Ihre Partner im Architektenrecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Bauherren als auch Architekten und Ingenieure.
Architektenrecht für Bauherren
Als Bauherr sind Sie auf eine fachgerechte Planung und Bauüberwachung angewiesen. Fehler oder Verzögerungen können erhebliche Mehrkosten verursachen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Architekten oder Ingenieuren durchzusetzen.
Unsere Leistungen für Bauherren:
- Prüfung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
- Beratung zu HOAI-Honoraren und Vergütungsfragen
- Durchsetzung von Ansprüchen bei Planungsfehlern, Baumängeln oder Bauverzögerungen
- Klärung der Haftung des Architekten bei Schäden am Bauwerk
- Unterstützung bei Kündigung oder vorzeitiger Vertragsauflösung
- Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Ziel ist es, Ihre Investition zu schützen und für eine rechtssichere Zusammenarbeit mit Architekten und Ingenieuren zu sorgen.
Architektenrecht für Architekten und Ingenieure
Für Architekten und Ingenieure ist die klare vertragliche Grundlage entscheidend, um Projekte erfolgreich umzusetzen und Honorare durchzusetzen. Gleichzeitig gilt es, das Haftungsrisiko zu begrenzen. Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Architektenrechts.
Unsere Leistungen für Architekten/Ingenieure:
- Rechtssichere Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
- Beratung zur HOAI und Durchsetzung von Honoraransprüchen
- Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern
- Unterstützung bei Nachträgen, Leistungsänderungen und Zusatzaufträgen
- Begleitung bei Streitigkeiten mit Bauherren, Bauunternehmen oder Projektpartnern
- Beratung zu Fragen der Berufshaftpflichtversicherung
Wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu vermeiden und Ihre Position gegenüber Bauherren und Auftraggebern zu stärken.
Zögern Sie nicht uns anzurufen!
Wir nehmen uns Zeit und melden uns verlässlich zurück. Bei Bedarf finden wir schnell einen passenden Termin.
